Abgasmanagement
Die 44. BImSchV setzt ab sofort eine laufende Überwachung der NOx-Werte an Ihrem BHKW voraus
Was ist die 44. BImSchV?
- Die 44. BImSchV ist die nationale Umsetzung der europäischen MCP Richtlinie (vom 18.12.2015) und löst die aktuelle Fassung der TA Luft ab.
- Die 44. BImschV ist am 29.06.2019 in Kraft getreten
- Gilt für jeden Motor mit einer Feuerungswärmeleistung >= 1 MW
Was fordert die 44. BImSchv?
- Registrierung der Anlage bei einer Feuerungswärmeleistung über 1 MW (ab 360 kWel ) el.
- Nachweis über den kontinuierlichen effektiven Betrieb der Abgasanlage
- Nachweis über die dauerhafte Einhaltung der Stickoxidemissionen
- Strengere Emissionsauflagen für NOx x, CO, HCHO und SOx sowie neue Emissionsauflagen für “gesamt C” und NH 3
- Maximal 400 Stunden Ausfallzeit der Abgasnachbehandlung sonst droht der Verlust des Formaldehydbonus
Unsere Lösung:
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus der 44. BImSchV
- Kontinuierliche NOx x-Messung
- Überwachung des effektiven kontinuierlichen Betriebes durch einen CO-Sensor (Tagesmittelwerte)
- Lokale Speicherung der Tagesmittelwerte und Ausfallzeiten (6 Jahre)
- Stromanschluss und Internetzugang sind betreiberseitig zu stellen
Zugehöriges Servicepaket Dokumentation:
- Online-Speicherung der Tagesmittelwerte (6 Jahre)
- Monatlicher Messbericht inkl. Jahresabschlussbericht zu den Tagesmittelwerten und der Gesamtausfallzeit des Emissionsminderungssystems per E-Mail
- Aktualisierte regelmäßige Datenübermittlung mit ASL-Handlungsempfehlungen
Schützen Sie sich ohne Mehraufwand gegenüber rechtlichen Konsequenzen und sichern sich gleichzeitig Ihren Formaldehydbonus!
Agrarservice Lass GmbH
Butterkamp 2
24214 Tüttendorf
Jörg Unmack 04346 31 49 79-2
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